INFORMATIONEN
SCHÜLERBEAUFSICHTIGUNG
ELTERNINFORMATION 17. September 2007
Beaufsichtigung
Schülerinnen und Schüler, die aus berechtigten Gründen (zB Fahrschüler) schon vor 7:30 Uhr in der Schule eintreffen, dürfen sich nach Absprache mit den Klassenvorständen ab 7:15 Uhr in der Garderobe aufhalten. Für sie ist in der Zeit von 7:15 bis 7:30 Uhr eine Aufsicht eingerichtet.
Von 7:30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn um 7:45 Uhr ist eine Beaufsichtigung durch die Lehrkräfte in den Klassenräumen gegeben.
Für die Schülerinnen und Schüler der HS Rudigier Steyr ist zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht eine Mittagspausenaufsicht im Schulgebäude eingerichtet. Diese Aufsicht bezieht sich nur auf den Aufenthalt im Schulgebäude.
Nicht eingeschlossen in diesen Aufsichtsbereich sind das Parkgelände, der Sportplatz, der Garten und die Gartenterrasse.
Mit einer Einverständniserklärung der Eltern dürfen die SchülerInnen während der Mittagspausen das Schulareal verlassen oder sich im Parkgelände, im Garten, auf der Gartenterrasse oder auf dem Sportplatz aufhalten.
Die Früh- und Mittagsaufsicht wurde mit Wirkung vom
17. September 2007 vom Schulverein der Kreuzschwestern unserem Schulwart, Herrn Karl Ganglbauer, übertragen.
